Wer schon einmal im EU-Ausland behandelt wurde, kennt das: Die Ärztin sieht nichts aus Ihrer Vorgeschichte, Sie erinnern sich nicht an den genauen Namen des Medikaments, und das Rezept von zu Hause gilt in der Apotheke vor Ort nicht.
Genau dafür gibt es den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS, nach dem englischen Namen). Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2025/327, am 5. März 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und seit dem 26. März 2025 in Kraft. In Kraft heißt aber nicht, dass schon alles funktioniert: Die Anwendung ist gestaffelt, und die für Patienten wichtigen Termine liegen 2029 und 2031.
Welche Rechte Sie bekommen
Laut Europäischer Kommission erhält jede Person:
- schnellen und kostenlosen Zugang zu ihren elektronischen Gesundheitsdaten;
- die Möglichkeit, sie mit Behandelnden zu teilen, auch in einem anderen EU-Land;
- die Möglichkeit, eigene Angaben zu ergänzen;
- die Möglichkeit, den Zugriff einzuschränken, auf bestimmte Teile der Akte oder bestimmte Personen;
- Einsicht, wer auf die Daten zugegriffen hat;
- das Recht, Korrekturen zu verlangen, wenn etwas falsch ist;
- ein Widerspruchsrecht gegen die Sekundärnutzung, also die Nutzung für Forschung oder Gesundheitspolitik.
Das ersetzt keine Rechte, die Sie heute schon haben. Eine Kopie Ihrer Unterlagen können Sie weiterhin beantragen, wie in Kopie der Krankenakte beantragen beschrieben.
Der Zeitplan
| Wann | Was in allen EU-Ländern austauschbar sein soll |
|---|---|
| März 2029 | Patientenkurzakte, E-Rezept und elektronische Abgabe |
| März 2031 | Medizinische Bilder, Laborergebnisse und Entlassberichte |
Praktisch heißt das: In den nächsten Jahren reist zwischen den Ländern vor allem das mit, was Sie selbst dabeihaben.
Und die ePA in Deutschland?
Vieles, was der EHDS verlangt, kennen gesetzlich Versicherte schon aus der ePA für alle: ein Protokoll jedes Zugriffs, Dokumente, die sich vor Behandelnden verbergen lassen, und ein Widerspruchsrecht. Wer heute wie lange zugreifen darf, steht in wer Ihre Patientenakte sehen kann.
Wer diese Einstellungen heute kennt, kann sie später auch im europäischen Rahmen nutzen.
Was Sie bis dahin tun können
- Kopien der wichtigsten Unterlagen anfordern: Entlassberichte, relevante Befunde, den aktuellen Medikationsplan. Digital, wenn möglich.
- Den Wirkstoff notieren, nicht nur den Handelsnamen. Handelsnamen unterscheiden sich von Land zu Land.
- Eine kurze Übersicht bereithalten mit bekannten Allergien, aktuellen Medikamenten und behandelnden Ärzten, für einen Termin fern von zu Hause.
- In der ePA-App nachsehen, wer zugreifen darf, und verborgene Dokumente prüfen.
Wie FichaMed hilft
FichaMed ist nicht mit der ePA oder dem EHDS verbunden. Es ist Ihre persönliche Kopie, die mitkommt, auch wenn die Systeme zweier Länder noch nicht miteinander sprechen.
- Jeder Termin wird festgehalten mit Datum, Behandler und einer Notiz.
- Medikamentenliste mit Name, Dosis wie auf dem Rezept und wer verordnet hat. Das ist ein Verzeichnis: Die App erinnert nicht an Einnahmezeiten.
- Foto vom Rezept direkt am Termin gespeichert.
- Ein PDF pro Fachrichtung für den Termin im Ausland. Siehe wie der Export funktioniert.
- Ein Profil pro Person, wenn Sie auch die Unterlagen eines Kindes oder der Eltern führen.
Die Daten bleiben auf Ihrem Gerät und öffnen sich ohne Internet, also auch bei ausgeschaltetem Roaming.
Dieser Text fasst die Verordnung (EU) 2025/327 für die Praxis zusammen und ist keine Rechts- oder medizinische Beratung. Die technische Umsetzung liegt bei den Mitgliedstaaten, und Details können je nach Krankenkasse abweichen.